Out! Ferienhäuser
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B-WV-0034 Ruiselede
B-WV-0034 RuiseledeAb:
€ 448 p.w.
Max 8 Pers
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NL-FR-0027 Oudemirdum
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€ 1496 p.w.
Max 12 Pers
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D-HS-0001 KIRCHHEIM
D-HS-0001 KIRCHHEIMAb:
€ 360 p.w.
Max 6 Pers
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E-CAN-0012 Icod de los Vinos -Tenerife
E-CAN-0012 Icod de los Vinos -TenerifeAb:
€ 481 p.w.
Max 2 Pers
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A-SAL-0005 Lungötz
A-SAL-0005 LungötzAb:
€ 280 p.w.
Max 4 Pers
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E-AND-0002 Albunuelas
E-AND-0002 AlbunuelasAb:
€ 425 p.w.
Max 4 Pers
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B-LI-0097 Stavelot
B-LI-0097 StavelotAb:
€ 357 p.w.
Max 9 Pers
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KR-DA-0035 Borik Zadar
KR-DA-0035 Borik ZadarAb:
€ 273 p.w.
Max 6 Pers
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E-MUR-0005 Baños Mendigo
E-MUR-0005 Baños MendigoAb:
€ 683 p.w.
Max 6 Pers
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PT-ALG-0040 Sesmarias - Carvoeiro
PT-ALG-0040 Sesmarias - CarvoeiroAb:
€ 900 p.w.
Max 8 Pers
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IT-SAR-0073 Tanaunella Budoni
IT-SAR-0073 Tanaunella BudoniAb:
€ 350 p.w.
Max 6 Pers
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E-VAL-0070 Orihuela Costa
E-VAL-0070 Orihuela CostaAb:
€ 263 p.w.
Max 5 Pers
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PT-LIS-0003 Foros de Salvaterra
PT-LIS-0003 Foros de SalvaterraAb:
€ 950 p.w.
Max 14 Pers
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TR-EZ-0019 Bogazici
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€ 225 p.w.
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Allegemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 2003-1A OUT! HOLIDAY HOMES / WWW.OUT.TRAVEL BEZÜGLICH DES VERTRAGS ZUR ZUSAMMENARBEIT MIT UNTERKUNFTSVERSCHAFFERN

ARTIKEL 1, EINFÜHRENDE BESTIMMUNGEN

1.1 OUT! Vakantiehuizen verwendet in Hinsicht auf den Urlauber die Bedingungen der "Algemene Nederlandse Vereniging van Reisorganisatoren" (ANVR, allgemeine niederländische Vereinigung von Reiseorganisatoren). Diese Bedingungen stehen auf der Internetseite von OUT! und sind auf Wunsch schriftlich mehrsprachig bei OUT! und der ANVR erhältlich.
1.2 Wenn die Art und Weise der Umsetzung des Kooperationsvertrags durch den Unterkunftsverschaffer dazu führt, dass OUT! Vakantiehuizen in Bezug auf den Urlauber die ANVR-Bedingungen nicht einhalten kann, liegt das Versäumnis beim Unterkunftsverschaffer.
1.3 Der Urlauber kann mögliche Streitigkeiten mit OUT! Vakantiehuizen und dem Unterkunftsverschaffer beim niederländischen Richter oder der "Stichting Geschillencommissies Consumentenzaken" (Stiftung Konfliktkommissionen Verbraucherangelegenheiten) anhängig machen. OUT! Vakantiehuizen verpflichtet sich, um auch für den Unterkunftsverschaffer eine möglichst gute Verteidigung zu führen.
1.4 Insoweit sich das Urteil des Richters oder der Konfliktkommission auf die Art der Umsetzung des Kooperationsvertrags durch den Unterkunftsverschaffer bezieht oder sich daraus ergibt, ist der Unterkunftsverschaffer bezüglich OUT! haftbar.

ARTIKEL 2, DER VERTRAG

2.1 Für jeden der OUT! Vakantiehuizen zur Verfügung gestellten Unterkunftstypen, zu dem möglicherweise mehrere vermietbare Einheiten gehören können, wird ein Kooperationsvertrag aufgestellt.
2.2 Eine Kündigung oder änderung des Vertrags mit Inkrafttreten eines folgenden Jahres ist innerhalb der derzeitigen Frist zur Zusammenarbeit nur zum 30. November mglich. Eine Kndigung muss mindestens 3 Monate vor diesem Datum per Einschreiben erfolgen. Änderungen müssen immer vor dem 30. August von den Parteien schriftlich vereinbart sein.
2.3 Durch die Nichteinhaltung einer beliebigen Bestimmung des Kooperationsvertrags erhält die andere Partei das Recht, den Vertrag vorzeitig zu kündigen oder aufzulösen.
2.4 Die säumige Partei trägt die Kosten für die vorzeitige Kündigung oder Auflösung, die sich auf maximal 1.000,- je Zusammenarbeitsvertrag belaufen. Falls der Unterkunftsverschaffer die säumige Partei ist, kommen zu dem bereits genannten Höchstbetrag die Kosten hinzu, die durch die Nichteinhaltung der Verpflichtungen in Bezug auf bereits von OUT! Vakantiehuizen reservierte künftige Aufenthalte entstehen. Diese Kosten belaufen sich für den Unterkunftsverschaffer höchstens auf das Dreifache der Konsumenten-Reisesumme je Reservierung. Die Parteien verpflichten sich, den eigenen Schaden und den der Gegenpartei im Rahmen des Kooperationsvertrags so weit wie möglich einzuschränken.

ARTIKEL 3, BETRIEBSSCHäDEN UND HAFTUNGEN

3.1 Der Unterkunftsverschaffer ist haftbar für (Beschwerden über) Qualitätsmängel an bzw. technische Störungen von Ferienwohnungen, der Einrichtung und im Garten sowie für alle hierdurch entstehenden Schäden für die Feriengäste und deren Eigentum. Der Unterkunftsverschaffer ist darüber hinaus für die Korrektheit der von ihm vorgelegten Angaben zur Ferienwohnung und der Umgebung verantwortlich. OUT! Vakantiehuizen empfiehlt dem Unterkunftsverschaffer daher, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
3.2 OUT! Vakantiehuizen verpflichtet ihre Urlauber, eine Schadensversicherung mit einer Mindestdeckung von 2.500,- abzuschließen. In einem Schadensfall wird OUT! dem Unterkunftsverschaffer so gut wie möglich bei den Kontakten mit dem Gast und dem Versicherer behilflich sein. Der Unterkunftsverschaffer sorgt für eine - möglichst vom Gast unterschriebene - Schadensmeldung, die OUT! Vakantiehuizen zusammen mit einer objektiven Schätzung der Instandsetzungskosten innerhalb von 14 Tagen nach dem Aufenthalt vorgelegt wird. Bei Schäden muss eine möglicherweise vereinbarte Kaution vollständig einbehalten werden, ohne dass es zu einer Verrechnung mit den regulären vor Ort zu zahlenden Kosten kommt.
3.3 OUT! Vakantiehuizen ist für die unter Artikel 3.2 genannten Schäden nicht haftbar. Nur wenn der Urlauber über OUT! Vakantiehuizen versichert ist und der Versicherer an OUT! auszahlt, garantiert OUT! Vakantiehuizen dem Unterkunftsverschaffer den Schadenersatz. Wenn keine oder eine nach Ansicht des Unterkunftsverschaffers unzureichende Auszahlung seitens des Versicherers erfolgt, ist OUT! Vakantiehuizen nur gehalten, den Namen und die Adresse des Urlaubers für ein vom Unterkunftsverschaffer oder dessen Versicherer einzuberaumendes und auszuführendes Verfahren gegen den Urlauber bereitzustellen.
3.4 Wenn vor Ort Schäden und/oder Mängel an der Wohnung, der Einrichtung und/oder im Garten entstehen/festgestellt werden, die die Durchführung des Vertrags durch den Unterkunftsverschaffer beeinträchtigen, muss der Unterkunftsverschaffer dies OUT! Vakantiehuizen sofort ber die Alarmnummer mitteilen. OUT! ist 24 Stunden täglich an 7 Tagen pro Woche unter dieser Nummer erreichbar.

ARTIKEL 4, ANNULLIERUNGEN UND ÄNDERUNGEN DURCH DEN URLAUBER

4.1 Im Rahmen der Möglichkeiten des Versicherers von OUT! Vakantiehuizen bietet OUT! dem Urlauber die Möglichkeit, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. 4.2 Bei einer Annullierung entscheiden die ANVR-Bedingungen für den Urlauber über den zu leistenden Prozentsatz der Mietsumme von der Reisesumme. OUT! Vakantiehuizen ist dem Unterkunftsverschaffer einen verhältnismäßigen Teil der Einkaufskosten der vom Urlauber bezahlten Mietsumme schuldig.
4.3 Die Änderung des Reservierungsvertrags durch den Urlauber ist für Ferienwohnungen bis 9 Personen bis zu 3 Monaten vor dem Aufenthalt und für Wohnungen ab 10 Personen bis zu 6 Monaten vor dem Aufenthalt möglich. Alle weiteren vom Kunden gewünschten Änderungen sind nur nach Zustimmung des Unterkunftsverschaffers mÖglich.
4.4 Wenn ein annullierter Zeitraum vollstÄndig oder teilweise erneut vom Unterkunftsverschaffer oder von OUT! Vakantiehuizen belegt wird, sind der annullierende Gast und OUT! dem Unterkunftsverschaffer für diese erneut belegten Tage keine Zahlungen schuldig. OUT! Vakantiehuizen erstattet dem annullierenden OUT!-Gast die Kosten für diese erneut belegten Tage bzw. stellt diese nicht in Rechnung.
4.5 OUT! Vakantiehuizen hat das Recht, ohne Rücksprache mit dem Unterkunftsverschaffer einem Urlauber bis zu 6 Wochen vor dem gewünschten Aufenthaltsdatum für eine Woche unverbindlich eine für den Unterkunftsverschaffer und OUT! bindende Option zu bieten.

ARTIKEL 5, ZAHLUNGEN

5.1 Der Zeitpunkt für die Zahlung und die zu zahlenden Reservierungen werden im Zusammenarbeitsvertrag definiert.
5.2 Mögliche Zahlungsrückstände, zum Beispiel für Last-Minute-Buchungen, werden zum nächstfolgenden offiziellen Zahlungszeitpunkt beglichen.
5.3 Auszahlungen und Forderungen bezüglich Beschwerden, Schäden, Annullierung usw. werden von OUT! auf der Rechnung des betreffenden Aufenthalts verbucht. Eine Begleichung erfolgt dann zum erstfolgenden offiziellen Zahlungstag.
5.4 OUT! Vakantiehuizen hat das Recht, Forderungen an den Unterkunftsverschaffer mit künftigen Aufenthalten zu verrechnen oder mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen in Rechnung zu stellen.
5.5 Wenn der Urlauber mit Zahlungen in Verzug bleibt, wird der Mietvertrag mit dem Urlauber gemäß den ANVR-Annullierungsbedingungen aufgelöst. OUT! Vakantiehuizen wird durch ihr Mahnungsverfahren und die Zusammenarbeit mit einem anerkannten Inkassobro, dessen Inkassoempfehlung OUT! befolgen wird, den Schaden für den Unterkunftsverschaffer weitestgehend beschränken.
5.6 Bei Zahlungen (ins Ausland) trägt der Auftraggeber die Bankkosten für die Buchung. OUT! Vakantiehuizen hat nie Zinsen für Forderungen des Unterkunftsverschaffers zu zahlen.

ARTIKEL 6, ANWENDBARES RECHT

6.1 Auf die mit OUT! Vakantiehuizen abgeschlossenen Verträge ist niederländisches Recht anwendbar.
6.2 Die nicht in diesem Zusammenarbeitsvertrag und diesen allgemeinen Geschftsbedingungen geregelte Haftung von OUT! beschrnkt sich auf die Auszahlung der Firmenhaftpflichtversicherung.